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Lohngleitklausel

Sofern Sie unsere Kalkulationssystematik verwenden, stellen wir Ihnen eine beispielhafte Berechnungslogik zur Verfügung, die als Grundlage für Ihre interne Preisprüfung dienen kann.

Die rechtliche Prüfung und Geltendmachung von Anpassungsansprüchen erfolgt durch Sie oder durch einen beauftragten Rechtsberater.

Für die Erhöhung des SVS gilt gemäß Muster-Reinigungsvertrag:

 

„Für die Berechnung der prozentualen Preisanpassung gilt: Ausgangsmindestlohn + Positionen A + B + C geteilt durch den Ausgangs-Stundenverrechnungssatz mal Prozentsatz der aktuellen Lohnerhöhung.“

 

Bei Ihnen bedeutet dies:

 

Ausgangsmindestlohn + Positionen A, B und C:      20,00€

Ausgangs-SVS:                                                            25,00€

Zu berücksichtigen bei Lohnerhöhung:                    80,00%

Aktuelle Lohnerhöhung:                                            5,56%

Aktuelle Preiserhöhung:                                            4,45%

Neuer SVS:                                                                   26,11€

 

Dies fließt in unsere Kalkulationstabelle ein. Es wird mit allen Kommastellen gerechnet und erst zum Schluss auf 2 Nachkommastellen gerundet. 

 

Weitere eventuelle Tarifsteigerungen konnten in der SVS-Kalkulation in Zelle D35 kalkuliert werden. Dazu heißt es im Vertrag: 

 

„Alle eintretenden Änderungen z.B. bei den Sozialversicherungsbeiträgen und Soziallöhnen sind mit dem Wert der Zelle D35 der Tabellen „Stundensatz“ in der Kalkulationsdatei berücksichtigt.

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